Wonach richten sich die Honorare für Buchführung und Personalabrechnungen?

Unser Honorar berechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Innerhalb der vorgegebenen Bandbreite berücksichtigen wir den individuellen Bearbeitungsaufwand, z.B. den Belegumfang, die Vorbereitung durch den Mandanten, die Art der Einreichung von Belegen, Möglichkeiten der elektronischen Datenübernahme u.v.m.

Wir erstellen Ihnen gern kostenlos ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns einfach an. Für eine Anfrage zu Personalabrechnungen können Sie auch folgendes Formular nutzen:  Lohn in den besten Händen


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