Für eingetragene Vereine ist die jährliche Erstellung einer Vermögensübersicht und Ergebnisrechnung verpflichtend. Eventuell muss auch eine Rücklagenrechnung erfolgen, die dem Finanzamt zusammen mit den Steuererklärungen in regelmäßigen Abständen vorzulegen ist. Teilweise kann es auch umsatzsteuerpflichtige Vorgänge in der Vereinssphäre geben (z.B. Veranstaltungen, Werbung, Reisen u.ä.).
Alle Fragen anzeigen Diese Frage schließen
© 1990 - 2023 KRAUSE & KOLLEGEN · Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Maybachstraße 4, 31135 Hildesheim · 05121/1788-0 · kanzlei@krause-kollegen.com ·