Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Für Arbeitnehmer gilt diese Pflicht grundsätzlich nicht, es sei denn, dass neben der nichtselbständigen Tätigkeit noch weitere Nebeneinkünfte erzielt werden.
Unabhängig von der tatsächlichen Verpflichtung im Einzelfall reichen wir Ihre Steuererklärungen immer auf elektronischem Wege ein, soweit dies technisch vom Finanzamt unterstützt wird (nur für einige wenige Fälle gibt es noch Einschränkungen). Wir nutzen hierfür das sogenannte authentifizierte Verfahren mittels Elster-Zertifikat für Steuerberater und übermitteln die Daten geschützt über das Rechenzentrum der Datev eG. Sie benötigen also keine eigene Registrierung bei ElsterOnline, wir erledigen alles in Ihrem Auftrag. Für Ihre Akten erhalten Sie von uns einen Ausdruck aller Formulare nebst Anlagen.
Die Vorteile der elektronischen Abgabe liegen vor allem in der bevorzugten Bearbeitung beim Finanzamt sowie der Möglichkeit, nach der Veranlagung die Bescheiddaten elektronisch einsehen zu können. Elektronische Bescheiddaten werden vom Finanzamt zwar noch nicht für alle Arten von Steuererklärungen bereitgestellt, dennoch können wir in vielen Fällen bereits direkt nach Erlass des Steuerbescheids prüfen, ob Abweichungen gegenüber der eingereichten Erklärung vorliegen. Zu beachten ist dabei, dass diese Bescheiddaten lediglich eine Information des Finanzamts darstellen, die unverbindlich sind und den Papierbescheid nicht ersetzen. Wir empfehlen daher dringend, uns die Papierbescheide direkt nach Erhalt für eine Prüfung zukommen zu lassen.